Durch das Teilhabechancengesetz gibt es seit 2019 neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Mit intensiver Betreuung, individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgebern schaffen die neuen Förderungen neue Perspektiven für Menschen, die ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben.
Für wen sind die Arbeitsplätze geeignet?
Von der neuen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Menschen profitieren, die
- über 25 Jahre alt sind,
- für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
- in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Bei Q-Prints bieten wir in verschiedenen Bereichen Arbeitsplätze nach § 16 i/e an. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Ansprechpartner*innen auf.